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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 3 U 24/12 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 3 U 24/12 (https://dejure.org/2013,105322)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 3 U 24/12 (https://dejure.org/2013,105322)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 06.12.2011 - S 14 U 53/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 3 U 24/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 3 U 24/12
Die Kausalitätsbeurteilung hat dabei auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17). - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 3 U 24/12
Insoweit gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme eines Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN). - BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 3 U 24/12
Maßgeblich sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 3 U 24/12
Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).